Altlasten-Gutachten liefern die Entscheidungsgrundlage, ob nach Bundesbodenschutzgesetz eine Sanierung erforderlich ist und liefern die Grundlagen zu einer effektiven und damit wirtschaftlichen Sanierung.

Man unterscheidet altlastverdächtige Flächen in Altablagerungen, welche stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden sein können und Altstandorte, bei denen es sich um Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, handelt. Wenn auf diesen Flächen schädliche Bodenveränderungen verursacht werden, also Gefahren bestehen, werden sie zu Altlasten.

Ursachen von Altlasten:
  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
  • fahrlässiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • schadhafte Anlagen oder Anlagenteile (z. B. korrodierte Erdtanks oder Leitungen)
  • ungeordnete, oft illegale Ablagerungen von festen und flüssigen Abfällen
  • Einwirkung von früheren Kriegsereignissen (Bombenabwürfe)